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   VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16   

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https://dejure.org/2016,41844
VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16 (https://dejure.org/2016,41844)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 (https://dejure.org/2016,41844)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2016 - 6 S 2207/16 (https://dejure.org/2016,41844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einzelner Aussteller oder Anbieter von der Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlich gerechtfertigten Gründen; Änderung der Kriterien für die Zulassung zum Markt während des Bewerbungsverfahrens ; Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze durch den Veranstalter ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, § 68 GewO, § 69 GewO, § 70 Abs 3 GewO, Art 20 Abs 3 GG
    Änderung der Veranstaltungsbedingungen für einen Markt während des Bewerbungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahrmarkt; Zulassung; Platzmangel; Gestaltungswillen; Änderung der Vergabekriterien; Transparente Verfahrensgestaltung; Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    Ausschluss einzelner Aussteller oder Anbieter von der Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlich gerechtfertigten Gründen; Änderung der Kriterien für die Zulassung zum Markt während des Bewerbungsverfahrens; Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze durch den Veranstalter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Christkindlesmarkt Karlsruhe: Beschwerde erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Christkindlesmarkt Karlsruhe - Beschwerde erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 329
  • VBlBW 2017, 253
  • DÖV 2017, 214
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist mit dem Neuerlass der Jahrmarktsatzung und der damit verbundenen Änderung der Zulassungskriterien auch keine (unzulässige) echte Rückwirkung in Form einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. dazu etwa: BVerfG, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258, 300; Sodan, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 20 RdNr. 60 ff.) verbunden.
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Letztlich führt der Umstand, dass die Antragsgegnerin die bereits am 14.03.2016 verbindlich festgelegte Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien nicht vor ihrer Zulassungsentscheidung bekannt gegeben hat, zu keinem Anspruch des Antragstellers auf erneute Entscheidung über seinen Antrag auf Zulassung zum Christkindlesmarkt in Karlsruhe, wobei der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend der Frage nachgeht, ob hierin ein Verfahrensfehler liegt, weil gegen das Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen wurde (vgl. dazu etwa: Niedersächs. OVG, Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, NordÖR 2016, 431; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2015 - 4 B 709/15 -, NWVBl 2016, 121; Bay. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, GewArch 2015, 460).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Bei der Zulassung der Aussteller zur Teilnahme an der Veranstaltung steht dem Veranstalter ein weites Ermessen zu (Urteile des Senats vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, BWGZ 2011, 613 und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/14 -, ESVGH 56, 169).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Bei der Zulassung der Aussteller zur Teilnahme an der Veranstaltung steht dem Veranstalter ein weites Ermessen zu (Urteile des Senats vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, BWGZ 2011, 613 und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/14 -, ESVGH 56, 169).
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Auf Grund des dem Veranstalter eines Jahrmarktes zustehenden weiten Spielraums bei Bestimmung und Ausübung seines Gestaltungswillens kann dieser die Kriterien für die Zulassung zum Markt auch während des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, namentlich der Willkürfreiheit, einer transparenten und einheitlichen, an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Verfahrensgestaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.10.2005 - 6 B 63/05 -, GewArch 2006, 81) und des Vertrauensschutzes ändern.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2016 - 7 ME 81/16

    Auswahlentscheidung; Jugendzelt; Marktzulassung; Vergaberichtlinien;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Letztlich führt der Umstand, dass die Antragsgegnerin die bereits am 14.03.2016 verbindlich festgelegte Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien nicht vor ihrer Zulassungsentscheidung bekannt gegeben hat, zu keinem Anspruch des Antragstellers auf erneute Entscheidung über seinen Antrag auf Zulassung zum Christkindlesmarkt in Karlsruhe, wobei der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend der Frage nachgeht, ob hierin ein Verfahrensfehler liegt, weil gegen das Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen wurde (vgl. dazu etwa: Niedersächs. OVG, Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, NordÖR 2016, 431; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2015 - 4 B 709/15 -, NWVBl 2016, 121; Bay. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, GewArch 2015, 460).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 709/15

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer auf die Auswahl von Schaustellern für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Letztlich führt der Umstand, dass die Antragsgegnerin die bereits am 14.03.2016 verbindlich festgelegte Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien nicht vor ihrer Zulassungsentscheidung bekannt gegeben hat, zu keinem Anspruch des Antragstellers auf erneute Entscheidung über seinen Antrag auf Zulassung zum Christkindlesmarkt in Karlsruhe, wobei der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend der Frage nachgeht, ob hierin ein Verfahrensfehler liegt, weil gegen das Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen wurde (vgl. dazu etwa: Niedersächs. OVG, Beschluss vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, NordÖR 2016, 431; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2015 - 4 B 709/15 -, NWVBl 2016, 121; Bay. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, GewArch 2015, 460).
  • VG Karlsruhe, 08.11.2016 - 3 K 5859/16

    Zulassung zum Karlsruher Christkindlesmarkt - Transparenz des Auswahlverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. November 2016 - 3 K 5859/16 - wird zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Denn nur so dürfte einerseits eine Gemeinde ihre Letztverantwortung und ihre Aufgabe wahrnehmen können, sich während des Bewerbungsverfahrens einen hinreichenden Überblick über den Auswahlprozess verschaffen, um erforderlichenfalls ihre gesellschafts- und vertragsrechtlichen Einwirkungs- und Weisungsbefugnisse im Sinne rechtmäßiger Auswahlentscheidungen wahrzunehmen (vgl. zum Fortbestehen der Verantwortlichkeit der Gemeinde BVerwG, Urteil vom 27.05.2009 - 8 C 10.08 -, NVwZ 2009, 1305), und dürfte andererseits dem Gebot der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung genügt werden können, da den Bewertungskriterien und ihrer Gewichtung durchaus Entscheidungsrelevanz zukommen kann (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 K 5859/16 -, juris Rn. 20 ff. m.w.N.; VG Hannover, Beschluss vom 31.10.2008 - 11 B 4885/08 -, juris Rn. 24; VG Mainz, Beschluss vom 12.08.2014 - 6 L 712/14.MZ -, juris Rn. 14; offen gelassen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, juris Rn. 12).

    Dieser Verfahrensfehler dürfte wohl auch nicht wegen fehlender Kausalität unbeachtlich sein (vgl. zum Kausalitätserfordernis VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, juris Rn. 12; VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 K 5859/16 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Die insoweit vor allem im Bereich von Zulassungsentscheidungen bei begrenzten Kapazitäten im Gewerberecht entwickelten Grundsätze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, VBlBW 2017, 253; BayVGH, Beschluss vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970 -, NVwZ-RR 2013, 933; NdsOVG, Beschlüsse vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, NdsVBl 2016, 375, vom 11.08.2015 - 7 ME 58/15 -, juris, vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris, und vom 17.11.2009, a.a.O.) können nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall der Förderung bedürftiger Gemeinden aus dem Ausgleichstock übertragen werden.
  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.166

    Auswahlentscheidung für Messezulassung

    Pielow, 37. Edition, 1.9.2016, § 70 GewO Rn. 28 ff.; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 70 Rn. 36 ff.; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, 74. EL Dezember 2016, § 70 Rn. 4 f., 10 ff. sowie aus der Rechtsprechung jeweils m.w.N. OVG NRW, B.v. 15.5.2017 - 4 A 1504/15 - juris; B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris; VGH BW, B.v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - NVwZ-RR 2017, 329; BayVGH, B.v. 13.9.2016 - 4 ZB 14.2209 - NVwZ-RR 2017, 113; B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl. 2012, 118; SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128; BVerwG, B.v. 24.6.2011 - 8 B 31/11 - HGZ 2012, 412).

    Einem Veranstalter ist es nicht verwehrt, Kriterien für die Zulassung zum Markt auch während des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, namentlich der Willkürfreiheit, einer transparenten und einheitlichen, an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Verfahrensgestaltung und des Vertrauensschutzes zu ändern (VGH BW, B.v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - NVwZ-RR 2017, 329).

  • VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417

    Marktzulassung - Voraussetzung an festgelegte Vergabekriterien

    Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungsachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten (vgl. NdsOVG, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11), d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - GewArch 2017, 83 Rn. 4).
  • VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117

    Zulassung zu einem Volksfest

    Zwar darf der Betreiber einer öffentlichen Einrichtung aufgrund seines weiten Spielraums bei Bestimmung und Ausübung seines Gestaltungswillens die Kriterien für die Zulassung grundsätzlich auch während eines Bewerbungsverfahrens ändern, Voraussetzung ist allerdings, dass hierbei die rechtsstaatlichen Grundsätze, namentlich die Willkürfreiheit, eine transparente und einheitliche, an Art. 3 Abs. 1 GG orientieren Verfahrensgestaltung und der Vertrauensschutz beachtet werden (vgl. zu § 70 GewO VGH BW, B.v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - juris Rn. 7).
  • VG Bremen, 30.08.2018 - 5 K 3495/17

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Durchführungspflicht;

    Bei der insoweit zu treffenden Entscheidung ist die gerichtliche Nachprüfung somit darauf beschränkt, ob der Veranstalter von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und ob der Ausschluss aus sachlichen Gründen i.S.d. § 70 Abs. 3 GewO erfolgt ist, zu denen gerade auch die Orien- -9- tierung am jeweiligen Gestaltungswillen des Veranstalters zählt (VGH Baden- Württemberg, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, juris m. w. N.).
  • VG Augsburg, 16.07.2018 - Au 7 E 18.1064

    Vergabe eines Marktstands auf einem kommunalen Weihnachtsmarkt im vorläufigen

    Dies ist nicht zu beanstanden, auch die Änderung der Zulassungskriterien durfte erfolgen, dies ist unter Umständen auch während des Bewerbungsverfahrens zulässig (VGH BW, B.v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - juris).
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